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Die Hausordnung will dazu beitragen, dass das individuelle und gemeinsame Lernen in der Schule möglichst reibungslos und erfolgreich verläuft.
Handlungen und Verhaltensweisen müssen geleitet sein von Verantwortung, gegenseitiger Rücksichtsnahme und Achtung der Persönlichkeit.
Die Hausordnung legt die alltäglichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufe verbindlich fest.
Der Unterricht
- Alle am Unterricht Beteiligten haben einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und -schluss zu gewährleisten. Die Unterrichtszeiten sind dem Schaukasten zu entnehmen.
- Ist eine Klasse oder ein Kurs 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrerin bzw. Lehrer, fragt der Klassensprecher/die Klassensprecherin im Sekretariat nach.
- Fachräume sind nur im Beisein des Lehrers zu betreten. Das Verhalten in den Fachräumen wird durch gesonderte Verordnungen geregelt.
- Der Zutritt zum Lehrerzimmer ist Schülerinnen und Schülern nur in Begleitung einer Lehrerin/eines Lehrers gestattet. Das Sekratariat ist nur in den vorgegebenen Zeiten (1. und 2. große Pause, sowie Mittagspause) für Schülerinnen und Schüler geöffnet.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken im Unterricht ist nicht gestattet.
- Der wöchentlich schriftlich benannte Ordnungsschüler (Eintragung ins Klassenbuch) ist für die Reinigung der Tafel nach Unterrichtsschluss und die Meldung fehlender Schüler verantwortlich. Er verlässt als letzter den Unterrichtsraum und achtet auf Ordnung und Sauberkeit.
- Handyverbot im Unterricht: Nicht ausgeschaltete Handys werden vom Fachlehrer eingezogen und beim Schulleiter hinterlegt. Die Aushändigung erfolgt in der Regel an die Eltern.
- Nach dem Unterrichtsende sind die Stühle hochzustellen.
- Im Krankheitsfall sind die Schüler der SEK I durch die Eltern morgens zu entschuldigen. Schüler der SEK II melden die Krankheit am ersten Tag und reichen den Krankenschein spätestens am 3. Tag ein.
Pausen
- In den kleinen Pausen können sich die Schüler/innen in den Bereichen des Schulhofes und des Schulgebäudes aufhalten.
In der großen Pause werden im Haus II die Schultaschen vor dem Raum für die folgende Unterrichtsstunde abgestellt und das Schulgebäude verlassen. Bei Regen und schlechter Witterung halten sich die Schüler/innen auf den Korridoren auf.
- Toben und Rennen sind im Gebäude nicht erlaubt.
- Schüler/innen der SEK I und der Jahrgangsstufe 11 dürfen das Schulgelände in den Pausen und in Freistunden nur mit besonderer Genehmigung eines Lehrers/einer Lehrerin und der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlassen. Ausnahme: Verlassen des Schulgeländes beim Wechsel des Unterrichtsstandortes (z.B. Sport).
- Die Bushaltestelle befindet sich auf dem ehemaligen Gelände der Bundeswehr. Die Schüler/innen begeben sich sofort nach der Ankunft auf das Schulgelände. Bei der Abfahrt ist der Aufenthalt nur am Halteschild gestattet.
- In der 2. großen Pause wird die Kantine im Haus II nur zum Mittagessen oder zum Kauf von Lebensmitteln betreten.
- Der Konsum von in der Schule käuflich erworbenen Speisen, Getränken ist nur an den dafür vorgesehenen Orten (z.B. Kantine, am Getränkeautomat, im Aufenthaltsraum Haus I) erlaubt.
- Das Rauchen ist Schüler/innen der Sekundarstufe I und II auf dem gesamten Schulgelände untersagt (laut Beschluss des MBJS).
- Der Genuss von Alkohol und Rauschmitteln ist verboten.
- Es ist selbstverständlich, dass niemand gegen Mitschüler/innen Gewalt anwenden oder sich oder andere leichtfertig in Gefahr bringen darf. Daher ist insbesondere verboten, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mitzubringen, auf Fensterbänken zu stehen oder zu sitzen, Schneebälle zu werfen sowie Eisbahnen anzulegen.
- Der Aufsichtsplan nennt die Aufsichtsführenden und kennzeichnet die Zeiten und einzelnen Bereiche.
- Unfälle und Sachbeschädigungen sind im Sekretariat zu melden. Für Kosten bei mutwilligen Sachbeschädigungen müssen die Schüler/innen selbst aufkommen.
- Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und können auch dort wieder abgeholt werden.
Sonstiges
- Für außerschulische Veranstaltungen, z. B. Klassenfahrten, Exkursionen, gelten die von den aufsichtsführenden Lehrkräften festgelegten Regelungen im Rahmen der gültigen rechtlichen Bestimmungen.
- Die Schüler/innen sind für die Ihnen überlassenen Lehr- und Lernmittel verantwortlich. Nachweislich beschädigte oder beschmierte Schulbücher müssen ersetzt werden. Über die Beschädigung oder Verschmutzung entscheiden die Klassen- und Fachlehrer/innen.
- Für Wertsachen und Geld besteht kein Versicherungsschutz und wird keine Haftung übernommen.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung greifen die gegebenen Ordnungs- und Erziehunhgsmaßnahmen.
- Es kann eine Kontrolle der persönlichen Gegenstände in Bezug auf Drogen und waffenähnliche Gegenstände vorgenommen werden.
- Die Hausordnung kann jederzeit ergänzt, korrigiert und fortgeschrieben werden.
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